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Elektro-Bike
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
1. Steuerbefreiung für die Privatnutzung von Fahrrädern und Pedelecs
Die geldwerten Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer insbesondere zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Pedelecs als auch für „normale“ Fahrräder.
Die Steuerbefreiung gilt nur für die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteile. Bei einer Gehaltsumwandlung ist die Steuerbefreiungsvorschrift nicht anzuwenden. In diesen Fällen wird für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ein Viertel der Bemessungsgrundlage („Bruttolistenpreis“ oder Absetzung für Abnutzung bzw. Leasingkosten) angesetzt (vgl. nachfolgende Nr. 1).
2. Abgrenzung zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug
Für die verkehrsrechtliche Einordnung von Zwei- und Dreirädern mit Elektrounterstützung sind die erzielbare Höchstgeschwindigkeit sowie die Motorleistung maßgebend. Danach gelten die sog. Pedelecs als Fahrräder, wenn die nachfolgenden Gr...