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NWB Nr. 12 vom Seite 860

Die finanziellen Fallstricke des WEG-Verwaltervertrags

Lasten- und Kostentragungspflicht in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Bernd Lemke

[i] Lemke, NWB 7/2014 S. 457 Bei dem Erwerb von Bestandswohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz(WEG) ist das entscheidende Kriterium für den Käufer die Immobilie selbst. Dass die Bewirtschaftung der Immobilie bzw. [i]Wilhelmy, NWB 45/2013 S. 3545 das Tragen der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums eine der Hauptpflichten ist, nehmen die Miteigentümer oftmals nicht wahr. [i]infoCenter „Eigentumswohnung“ NWB WAAAB-70410Die Miteigentümer gehen zudem vielfach irrig davon aus, dass die Kosten und Lasten dem Verwalter geschuldet werden. Gläubiger in diesem Sinne sind aber die anderen Wohnungseigentümer und der WEG-Verwalter nimmt ihre Interessen wahr. Diese Wahrnehmung der [i]infoCenter „Instandhaltungsrücklage“ NWB LAAAB-05673Interessen gerade hinsichtlich der Lasten und Kosten muss dezidiert im WEG-Verwaltervertrag geregelt werden. In dem vorliegenden Beitrag soll eine Übersicht zu diesen Regelungen und die sich daraus ergebenden finanziellen Fallstricke gegeben werden.

Arbeitshilfen:

Der dieser Betrachtung zugrunde liegende WEG-Verwaltervertrag kann in der Datenbank (Login unter www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB GAAAE-54536 aufgerufen werden. Zudem kann unter der NWB DokID NWB BAAAB-05351 eine Verwaltervollmacht heruntergeladen werden.

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