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NWB Nr. 39 vom Seite 2866

(Worüber) Darf die Mehrheit der Wohnungseigentümer beschließen?

Vereinbarte und gesetzliche Beschlusskompetenzen in der WEG: ein Überblick mit aktueller Rechtsprechung

Johannes Hofele

Die Wohnungseigentümer regeln ihre laufenden Angelegenheiten durch Beschlüsse, die sie in den mindestens einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen fassen. Dabei kann vieles schief gehen. Von der Vorbereitung und Einladung über die Abstimmung und Auszählung bis zu Formulierungen im Protokoll und dessen Unterschrift: Alles ist fehleranfällig. Und vor allem kann nicht über alles beschlossen werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Einstimmigkeitsprinzip in der WEG – Beschluss als Ausnahme

Das Verhältnis der Wohnungseigentümer wird vom Einstimmigkeitsprinzip bestimmt. Zwar hat das Gesetz den Eigentümern auch die Möglichkeit zu Mehrheitsbeschlüssen eingeräumt. Dies ist aber die Ausnahme.

1. Grundordnung, Vereinbarungen und Beschlüsse

[i]Gemeinschaftsordnung und weitere Vereinbarungen als GrundordnungDas WEG weicht bewusst vom Mehrheitsprinzip ab, das etwa für die körperschaftlich organisierten Verbände des Gesellschaftsrechts gilt, und orientiert sich an der für Personengesellschaften geltenden Rechtslage ( NWB DAAAC-01873, unter III, 3). Das hat sich auch durch die WEG-Reform 2007 nicht grds. geändert. Maßgeblich sind also zunächst die Gemeinschaftsordnung und weit...

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