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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 254

Die finanziellen Fallstricke des WEG-Verwaltervertrags

Bernd Lemke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-57248 Innerhalb der WEG-Miteigentümerversammlungen wird nichts so viel diskutiert wie die Frage „Was kostet der Verwalter?“. Gemeint ist aber mit dieser Frage, wie viel die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie die Eigentümergemeinschaft kostet. Wie sich die Vergütung des Verwalters zusammensetzt, wird leider allzu oft übersehen. Die Gewichtung der unterschiedlichen Tätigkeiten des Verwalters macht aber letztlich die Höhe der Verwaltungskosten aus. Die Grundleistung eines jeden Verwalters, deren Abrechnung und was der Verwalter zusätzlich erbringen und abrechnen muss oder kann, muss sich allein aus dem Verwaltervertrag ergeben.

Ausführlicher Beitrag s..

Aufgaben des WEG-Verwalters

[i]Die unterschiedlichen LeistungenDie Grundleistungen des WEG-Verwalters für die laufende Verwaltung sind grds. die Veranlassung der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG), die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG) und die Aufstellung eines Wirtschaftsplans (§ 21 Abs. 5 Nr. 5 WEG). Alles was über diese Grundleistung hinausgeht, ist entweder Zusatzleistung, die mit einem festen Wert honoriert wird oder es ist aufgrund der „Nichtplanbarkeit des Umfangs“ eine Sonderleistung, die stundenmäßig ve...

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