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Zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung
Anmerkungen zum
Mit dem zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung hat die Finanzverwaltung auf die neuere BFH-Rechtsprechung reagiert und ihr Schreiben vom aufgehoben bzw. neu gefasst. Konkret geht es um die Anwendung des Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG bei verbilligter Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Kapitalgesellschaft sowie bei Substanzverlusten von im Betriebsvermögen gehaltenen Darlehensforderungen. Die nunmehr der Rechtsprechung des BFH folgende Verwaltungsauffassung wird nachfolgend dargestellt.
Wie stellte sich die Situation vor dem dar?
Welche Neuerungen ergeben sich durch das BMF-Schreiben?
Was bedeutet das für die Praxis?
I. Verbilligte Nutzungsüberlassungen an eine Kapitalgesellschaft
[i]Ott, Anwendung des Teilabzugsverbots bei der Betriebsaufspaltung, StuB 2013 S. 879 NWB SAAAE-50498 Ott, Verbilligte Nutzungsüberlassung und Teilabzugsverbot bei Betriebsaufspaltung, StuB 2013 S. 519 NWB HAAAE-40880 Micker, Teilabzugsverbot auf laufende Aufwendungen, KSR 6/2013 S. 2 NWB JAAAE-36887 Schmitz-Herscheidt, Substanzverluste von Gesellschafterdarlehen, NWB 2013 S. 2537 NWB GAAAE-41728 Lüdenbach, Unentgeltliche Nutzungsüberlassung bei Betriebsaufspaltung, StuB 2013 S. 823 NWB ZAAAE-47714 Schindler, Halb-/Teilabzugsverbot, KSR 11/2013 S. 2 NWB OAAAE-47722In wirtschaftlichen Krisenzeiten werden in der Praxis als Sanierungsmaßnahme oftmals Wirtschaftsgüter (z. B. die betrieblich genutzte Immobilie im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) verbilligt oder ...