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Halb-/Teilabzugsverbot
Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende Aufwendungen in Fällen des vorübergehenden Pachtverzichts bei Betriebsaufspaltung
Der X. Senat des BFH stellt in Anknüpfung an die Rechtsprechung des IV. Senats (, IV R 4/11, nv) zur Abgrenzung des Zusammenhangs von laufenden Aufwendungen zu Beteiligungs- oder Miet- bzw. Pachteinkünften für Fälle der Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes eines Gesellschafters an seine Gesellschaft auf den Fremdvergleich ab. Dabei kommt es in Sanierungsfällen nicht auf die gleichmäßige Beteiligung aller Gesellschafter, sondern auf die Fremdüblichkeit der Sanierungsmaßnahmen desjenigen Gläubigers an, der zugleich Gesellschafter ist.
Problemstellung
In Fällen der entgeltlichen Überlassung eines Wirtschaftsguts eines Gesellschafters an seine Gesellschaft – etwa bei einer Betriebsaufspaltung – kann sich die Frage stellen, ob damit zusammenhängende Aufwendungen dem Halb- bzw. (ab 2009) Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfreien Einnahmen stehen. Der IV. Senat des BFH hat dafür den Grundsatz entwickelt, dass es bei laufenden Aufwendungen darauf ankommt, aus welchen Gründen („auslösendes Moment“) der Steuerpfl...