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Die Konzerninsolvenz
Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vom 28. 8. 2013 – Änderungen zum Referentenentwurf vom 3. 1. 2013
Am wurde der Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vom Bundeskabinett beschlossen . Die Änderungen im Vergleich zum Diskussionsentwurf vom , der in StuB 2013 S. 300 dargestellt worden ist, halten sich überwiegend in Grenzen, weshalb hier als Update nur ergänzend auf wesentliche Änderungen eingegangen werden soll. Teilweise sind die Änderungen auch nur redaktionellen Ursprungs.
Gehrmann, infoCenter, Insolvenzverfahren NWB BAAAB-05672
Der Regierungsentwurf zur Konzerninsolvenz setzt den bereits eingeschlagenen Weg zu einer Gesamtreform des Insolvenzrechts fort.
Die Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns können künftig an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden, um der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns Rechnung zu tragen.
Ziel ist eine bessere Abstimmung und effizientere Abwicklung der Insolvenzverfahren.
I. Wesentliche Änderungen
1. Gerichtsstand
[i]Wolf, Die Konzerninsolvenz – Änderungen durch den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, StuB 2013 S. 300 NWB GAAAE-34276 Schmittmann, Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, StuB 2013 S. 621 NWB GAAAE-42551 Wolf, Die Entfristung des Überschuldungsbegriffs, StuB 2013 S. 61 NWB CAAAE-27265Gem. § 3a Abs. 1 InsO-E erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständi...