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StuB Nr. 8 vom Seite 300

Die Konzerninsolvenz

Änderungen durch den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

ORR Thomas Wolf

Nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom und der Entfristung des Überschuldungsbegriffs durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom folgt mit dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen durch das BMJ vom ein weiterer Schritt zur Reformierung der Insolvenzordnung, der unter dem Stichwort „Sanierung” steht.

Gehrmann, infoCenter, Insolvenzverfahren NWB BAAAB-05672

Kernfragen
  • Was ist Ziel des Gesetzentwurfs zur Erleichterung von Konzerninsolvenzen?

  • Welche Intention wird mit dem § 3a InsO-E angestrebt?

  • Was ist Sinn und Zweck des Koordinationsverfahrens?

I. Konzerninsolvenz

1. Zielsetzung

[i]Wolf, Die Entfristung des Überschuldungsbegriffs, StuB 2013 S. 61 NWB CAAAE-27265Die Überschrift über diesen Beitrag soll nicht zu der Fehleinschätzung verleiten, der Kreis der Insolvenzantragspflichtigen (§§ 15 ff. InsO) werde nunmehr um „den Konzern” erweitert. Der Konzern ist keine juristische Person, sondern insolvenzrechtlich ein „Nullum”. Antragspflichtig bleibt nach wie vor der einzelne Schuldner, also jede einzelne Gesellschaft innerhalb des Konglomerats „Konzern”. Der Konzern kann weder zivilrechtlich noc...

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