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Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
Schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vom WACHSTUM.BILDUNG.ZUSAMMENHALT ist die Reform des Insolvenzrechts angelegt. Mit der ersten Stufe war die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen in Angriff genommen worden. Dieses Vorhaben ist inzwischen durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen umgesetzt worden. Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform gilt der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens und ist Thema des vorliegenden Beitrags. Die dritte Stufe der Insolvenzrechtsreform betrifft das Konzerninsolvenzverfahren. Hier liegt inzwischen ein Diskussionsentwurf des BMJ eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vor. Darin werden die Zulässigkeit von Gerichtsstandvereinbarungen, die Schaffung eines Koordinationsverfahrens sowie ein Gruppen-Gerichtsstand vorgeschlagen .
Schumm, Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, StuB 2012 S. 25 NWB GAAAD-99229
Welche Neuerungen ergeben sich bei der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens?
Was gilt zukünftig bei asymmetrischen Verfahren?
Wie ist das Gesetz zur Verkürz...