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StuB Nr. 1 vom Seite 25

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Reform der Insolvenzordnung

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Der Deutsche Bundestag hat am das am [betreffend die Insolvenzordnung (InsO n. F.)] und teilweise am (insbesondere das Insolvenzstatistikgesetz) in Kraft tretende Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen . Der Regierungsentwurf hierzu war am im Bundeskabinett verabschiedet worden . Die Bundesregierung beabsichtigte mit diesem Vorhaben, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern. Der Bundesrat hatte am hierzu Stellung genommen . Aufgrund der Beschlussempfehlungen des Berichts des Rechtsausschusses hat es noch wichtige Änderungen gegeben.

Schumm, Reform der Insolvenzordnung: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom , StuB 2011 S. 483 NWB VAAAD-85337

Kernfragen
  • Warum bestand Reformbedarf?

  • Welche Abweichungen gibt es zum Regierungsentwurf?

  • Wann kommt die „Nagelprobe„ für das ESUG?

I. Vorbemerkungen

Durch das ESUG sollen die Gläubiger stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben. Flankiert wird diese Stärkung durch die Möglichkeit, schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen, wenn der Schuldner bestimmte Schwellenwerte erreicht. Z...

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