NWB-EV Nr. 10 vom Seite 319

Gesetze in der NWB Datenbank

Im Steuerrecht ändern sich die Gesetzestexte zum Teil sehr häufig. Ist ein Sachverhalt aus einem zurückliegenden Veranlagungszeitraum zu beurteilen, benötigt man einen älteren Rechtsstand der Gesetzgebung; d. h. man hat mehrere Gesetzbücher aufgeschlagen vor sich liegen. Oder: Sie schauen in der NWB-Datenbank. Dort stehen Ihnen über 100 Steuergesetze – auch für zurückliegende Veranlagungszeiträume – zur Verfügung.

Veranlagungszeitraum auswählen

Die NWB Datenbank beinhaltet nicht nur über 100 Steuergesetze und Verordnungen, sondern darüber hinaus auch über 400 Gesetze und Verordnungen für den Bereich Wirtschaftsrecht. Für einen Überblick über die vorhandenen Gesetze klicken Sie in der Startseite Ihrer NWB Datenbank die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA” an.

Ihnen stehen nicht nur die aktuell gültigen Fassungen der Gesetze zur Verfügung, sondern bei den Steuergesetzen auch die für zurückliegende Veranlagungszeiträume. In der Ergebnisliste werden die zur Verfügung stehenden Gesetze und Richtlinien angezeigt.

So rufen Sie Gesetzestexte auf

Sie können die Gesetze wie bereits erwähnt über die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA” aufrufen. Sie können aber auch den Titel eines Gesetzes eingeben. Ob Sie z. B. „Wirtschaftsprüferordnung” oder „WPO” in das Suchfeld auf der Startseite eingeben – die NWB Datenbank versteht Sie.

Selbstverständlich können Sie die von Ihnen gewünschte Vorschrift auch direkt aufschlagen. Egal ob Sie „363 aeao”, „AEAO § 363” oder eine andere Schreibweise in das Suchfeld eingeben, Sie gelangen direkt zum AEAO zu § 363.

Welchen Stand hat das Gesetz?

Damit Sie leichter nachvollziehen können, durch welche Änderungsgesetze eine Norm betroffen ist, steht Ihnen eine ausführliche Änderungsdokumentation am Ende des Dokuments zur Verfügung.

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Fundstelle(n):
NWB-EV 10/2013 Seite 319
NWB MAAAE-45047