Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 25.4.2013 IX ZB 179/10, NWB 24/2013 S. 1872

Insolvenzrecht | Eröffnung in anderer Verfahrensart

Das Insolvenzgericht ist bei einem Eigenantrag des Schuldners an die von ihm gewählte Verfahrensart (hier: Verbraucherinsolvenzverfahren) gebunden und darf das Verfahren nicht in einer anderen Verfahrensart (Regelinsolvenzverfahren) eröffnen. Die Eröffnung in einer anderen Verfahrensart beschwert den antragstellenden Schuldner ebenso wie die Überleitung eines antragsgemäß eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Regelinsolvenzverfahren im Hinblick auf die strukturellen Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten. Dem Schuldner steht in beiden Fällen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde [i]infoCenter „Insolvenzverfahren” NWB BAAAB-05672 zu (§ 34 Abs. 1 InsO). Demgegenüber steht dem Gläubiger ein Beschwerderecht auch nicht mit dem Ziel zu, ein auf Eigenantrag des Schuldners eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren als ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen