BS WP/vBP § 45
Teil 4: Berufspflichten zur Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen nach § 316 HGB
Abschnitt 1: Weitere Berufspflichten bei der Auftragsdurchführung
§ 45 Auftragsdatei
(1) Die Auftragsdatei nach § 51c WPO ist spätestens mit Annahme des Prüfungsvertrags anzulegen.
(2) Die Auftragsdatei kann elektronisch geführt werden.
Fundstelle(n):
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BAAAE-03735