BS WP/vBP § 45

Teil 4: Berufspflichten zur Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen nach § 316 HGB

Abschnitt 1: Weitere Berufspflichten bei der Auftragsdurchführung

§ 45 Auftragsdatei

(1) Die Auftragsdatei nach § 51c WPO ist spätestens mit Annahme des Prüfungsvertrags anzulegen.

(2) Die Auftragsdatei kann elektronisch geführt werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-03735