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Einkommensteuer | Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattungen
Das entschieden, dass eine Umsatzsteuererstattung infolge eines EuGH-Urteils (hier: NWB LAAAB-72829 und Rs. C-462/02 NWB SAAAB-72831, Linneweber und Akritidis) als außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 EStG beurteilt werden kann. Das FG Niedersachsen weicht damit von den anderslautenden Entscheidungen des NWB RAAAD-27597, sowie des NWB AAAAD-92579 ab. Das Gericht hat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen. Auch habe die Sache im Hinblick auf die Anwendung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG und die Auslegung des Begriffs „Vergütung” über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung.