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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 1764/08 F EFG 2009 S. 1568 Nr. 19

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, AO § 233a

Berücksichtigung von Umsatzsteuererstattungen als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG

Leitsatz

  1. Umsatzsteuererstattungen für zurückliegende Jahre sowie die darauf entfallenden Erstattungszinsen, die aus der Entscheidung des EuGH zur Steuerfreiheit von Umsätzen aus Geldspielerlösen resultieren, sind nicht als tarifbegünstigte außerordentliche Einkünfte aus der Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zu behandeln.

  2. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist bei Gewinneinkünften bilanzierender Stpfl. grundsätzlich nicht anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 157 Nr. 3
EFG 2009 S. 1568 Nr. 19
RAAAD-27597

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F

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