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Keine nachträgliche Ausübung von Wahlrechten bei der Abgeltungsteuer?
Verfahrensrechtliche Probleme bei der nachträglichen Erklärung von Kapitaleinkünften
[i]FinMin NRW, Erlass v. 24. 1. 2011 NWB CAAAD-61706 Wahrscheinlich war es das einzige Änderungspaket der letzten Jahre, das den Zusatz „Reform” im Namen verdiente. Wenn man bedenkt, dass die Politik heute schon die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 € auf 1.000 € als Reform verkündet, erscheint die Einführung der Abgeltungsteuer geradezu revolutionär. Der regelmäßige Abschlag von 25 % von den Einkünften aus Kapitalvermögen führt dazu, dass grds. der normale Steuerpflichtige diese Einkünfte in der Steuererklärung nicht mehr angeben muss (auf Pflichtveranlagungen und dergleichen will dieser Beitrag nicht eingehen, da er die verfahrensrechtlichen Probleme, nicht die ertragsteuerlichen Fragen ansprechen will). Aber wie gestaltet sich eine mögliche spätere Korrektur von Steuerbescheiden und Anrechnungsverfügungen, wenn sich die ursprüngliche Annahme als falsch herausstellt oder sich der Lebenssachverhalt später ändert?
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 13/2011 S. 1031.
Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB FAAAC-58984 der infoCenter-Beitrag „Abgeltungsteuer” und unter der NWB DokID ...