Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues aus dem Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Finanzverwaltung veröffentlicht mehrere z. T. gleich lautende Erlasse
Die Finanzverwaltung war fleißig und hat – wohl auch im Vorgriff auf die anstehende Neufassung der Erbschaftsteuerrichtlinien – zu zahlreichen aktuellen Themen ihre Verwaltungsmeinung bekundet und bisherige Erlasse der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Nicht immer sind die Änderungen zugunsten der Steuerpflichtigen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ermittlung der für die Lohnsummenregelung des § 13a Abs. 1 ErbStG maßgebenden Löhne und Gehälter
[i]FinMin Baden-Württemberg, Erlass v. 2. 11. 2010 NWB BAAAD-55235Mit Erlass v. 2. 11. 2010 NWB BAAAD-55235 nimmt das FinMin Baden-Württemberg neben der Einbeziehung von Löhnen und Gehältern von Arbeitnehmern letztlich auch zur Begünstigungsfähigkeit von Drittlandspersonengesellschaften und Drittlandsbetriebstätten Stellung.
1. Zusammenhang von Begünstigung und Lohnsummeneinbezug?
[i]Grundsatz: Wirtschaftlicher ZusammenhangDem Erlass liegt die (im ErbStG nicht konsequent durchgehaltene) Vorstellung zugrunde, dass Löhne und Gehälter bei der Berechnung von Ausgangs- und Mindestlohnsumme nur insoweit einzubeziehen sind, als sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit begünstigtem Unternehmensvermögen stehen (Tz. 1, a des Erlasses). [i]Ausnahme: Auseinanderfallen von Begünstigung/ LohnsummeneinbezugEin Auseinanderfallen zwischen Begünstigung und Lohnsummeneinbezug ist bei Beteiligungen ...