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Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Sportler
Umfangreiches zur Neuregelung durch das JStG 2009
[i]BMF, Schreiben v. 25. 11. 2010, BStBl 2010 I S. 1350Das (BStBl 2010 I S. 1350) enthält in 118 Randnummern eine umfangreiche Kommentierung des § 50a EStG. Es baut in Teilen auf älteren BMF-Schreiben auf und beschäftigt sich mit der Rechtslage, wie sie sich durch die Neuregelung des § 50a EStG durch das JStG 2009 darstellt. Damit bleiben die spezifischen Probleme des § 50a EStG a. F. außer Betracht. Wegen der europarechtlichen [i]Nacke,NWB 25/2009 S. 1910Implikationen – die vom BMF-Schreiben nicht näher behandelt werden – ist aber eine Beachtung der einschlägigen Kommentierungen erforderlich.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB RAAAC-47095 der infoCenter-Beitrag „Steuerabzugsverfahren § 50a EStG” aufrufbar.
I. Überblick
[i]Anwendung des BMF-Scheibens auf die Neuregelung des § 50a EStGIn einem umfangreichen Schreiben hat das BMF zum Steuerabzug gem. § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen Stellung genommen. Das neue Schreiben tritt an die Stelle der (BStBl 1996 I S. 89), v. (BStBl 2002 I S. 709) und v. (BStBl 2002 I S. 1394). Es ist für alle Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem zufließen (BMF-Schreiben Rn. 118). Damit soll das neue Schreiben auf die N...BGBl 2008 I S. 2794