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Uneinbringliches Darlehen an Arbeitgeber als Werbungskosten
Berücksichtigung von Finanzhilfen für Arbeitgeber bei den Lohneinkünften
[i]BFH, Urteil v. 25. 11. 2010 - VI R 34/08 NWB SAAAD-61303 Der zu den Voraussetzungen entschieden, unter denen ein dem Arbeitgeber gewährtes, aber uneinbringlich gewordenes Darlehen zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer führt. Auch wenn ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt worden war, kann der spätere Verzicht darauf durch das zugleich bestehende Arbeitsverhältnis veranlasst sein und dann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, als die Darlehensforderung noch werthaltig ist.
I. Streitfall
[i]Liquiditätshilfedarlehen für beabsichtigten BörsengangDer Kläger (K) war als Geschäftsführer (Jahresgehalt 250.000 DM) an seiner Arbeitgeberin, der X-GmbH, auch mit rund 5 % beteiligt. Die X-GmbH ließ sich im November 2000 von allen ihren Gesellschaftern für einen beabsichtigten Börsengang Liquiditätshilfedarlehen gewähren. Dazu veräußerten K und andere Kleingesellschafter teilweise ihre Anteile an die Groß-/Mehrheitsgesellschafter der X-GmbH. Nachdem der Börsengang gescheitert war und die X-GmbH erneut frisches Kapital benötigte, forderten die Großgesellschafter mit Nachdruck und [i]Verzicht auf Rückzahlung nach Hinweis auf drohenden Arbeitsplatzverlustunter Hinweis auf drohenden A...