AMG § 92
Sechzehnter Abschnitt: Haftung für Arzneimittelschäden
§ 92 Unabdingbarkeit
1 Die Ersatzpflicht nach diesem Abschnitt darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 2 Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.
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HAAAD-42023