AMG § 92

Sechzehnter Abschnitt: Haftung für Arzneimittelschäden

§ 92 Unabdingbarkeit

1 Die Ersatzpflicht nach diesem Abschnitt darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 2 Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAD-42023