WertR Anlage 19 Verkehrswert des mit einem
unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Grundstücks
Anlage 19 Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Grundstücks
Es ist der Verkehrswert eines mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten, von der Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 16) bzw. eines, mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 17) zu ermitteln.
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Beispielrechnung
Nr. 16: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen
Nießbrauch belasteten Einfamilienhausgrundstücks nach
Nr. 4.4.3 |
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Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 € |
Bodenwert | 60.000 € |
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen | 50 Jahre |
Alter der Berechtigten | 70 Jahre |
durchschnittliche Lebenserwartung der
Berechtigten [1] | 16 Jahre |
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen in 16
Jahren | 34 Jahre |
Alterswertminderung nach Ross entsprechend
Anlage 8 (GND 100 Jahre, RND 34 Jahre) | 55 % |
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt
sämtliche Bewirtschaftungskosten
(§ 18 WertV, BetrKV). |
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Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 € | |
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 34
Jahre) | 55 % | |
– | 82.500 € | |
Sachwert der baulichen Anlagen
bei einer RND von 34 Jahren | 67.500 € | |
Bodenwert | + | 60.000 € |
Sachwert | 127.500 € | |
Sachwert-Marktanpassungsfaktor | × | 1,10 |
Verkehrswert des unbelasteten
Grundstücks (zum Zeitpunkt des Ablaufs des Rechts) | 140.250 € | |
an das Leben gebundener
Abzinsungsfaktor [2] (70 Jahre, 4 %) | 0,5768 |
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abgezinster
Verkehrswert | 80.896 € |
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jährlicher Vorteil
aus | |||
• Übernahme von Kosten und
Belastungen durch die Berechtigte | 800 € | ||
(hier Bewirtschaftungskosten nach
§ 18 WertV, hier Instandhaltungskosten) | + | ||
Übernahme von Lasten nach
§ 1047 BGB durch die Berechtigte | + | 0 € | |
jährlicher Nachteil
aus | |||
Übernahme von Kosten und Belastungen | – | 0 € | |
Summe | 800 € | ||
Leibrentenbarwertfaktor [3] für eine 70jährige
Frau (4 %) | × | 11,115 | |
Summe | + | 8.892 € | |
89.788 € | |||
Verkehrswert des mit
einem Nießbrauch belasteten
Einfamilienhausgrundstücks | 90.000 € |
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Beispielrechnung
Nr. 17: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen
Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks nach
Nr. 4.4.3 |
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Verkehrswert des unbelasteten bebauten
Mehrfamilienhausgrundstücks | 740.000 € |
jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
für das Mehrfamilienhaus | 31.200 € |
Liegenschaftszinssatz (Mehrfamilienhaus) | 5,0 % |
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt
die Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV). |
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Verkehrswert des unbelasteten
bebauten Grundstücks | 740.000 € | ||
jährlicher Vorteil
aus | |||
• Übernahme von Kosten und
Belastungen durch die Berechtigte | + | 7.800 € | |
(hier Bewirtschaftungskosten nach
§ 18 WertV) | |||
Übernahme von Lasten nach
§ 1047 BGB durch die Berechtigte | + | 0 | |
jährlicher Nachteil
aus | |||
• entgangene, nachhaltig erzielbare
Nettokaltmiete | – | 31.200 € | |
• Übernahme von Kosten und
Lasten | – | 0 | |
Summe | – 23.400 € | ||
Leibrentenbarwertfaktor [4] für eine 70jährige
Frau (5 %) | × | 10,324 | |
Belastung des Grundstücks
durch das Recht | – |
– 241.582 € | |
498.418 € | |||
Verkehrswert des mit einem
Nießbrauch
belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks | 500.000 € |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508