FamFG § 456

Buch 8: Verfahren in Aufgebotssachen

Abschnitt 4: Aufgebot von Nachlassgläubigern

§ 456 Verzeichnis der Nachlassgläubiger

Dem Antrag ist ein Verzeichnis der bekannten Nachlassgläubiger mit Angabe ihres Wohnorts beizufügen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAD-15579