FamFG § 436
Buch 8: Verfahren in Aufgebotssachen
Abschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 436 Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung
Auf die Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung hat es keinen Einfluss, wenn das Schriftstück von der Gerichtstafel oder das Dokument aus dem Informations- und Kommunikationssystem zu früh entfernt wurde oder wenn im Fall wiederholter Veröffentlichung die vorgeschriebenen Zwischenfristen nicht eingehalten sind.
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ZAAAD-15579