FamFG § 121

Buch 2: Verfahren in Familiensachen

Abschnitt 2: Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen

Unterabschnitt 1: Verfahren in Ehesachen

§ 121 Ehesachen

Ehesachen sind Verfahren

  1. auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),

  2. auf Aufhebung der Ehe und

  3. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

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ZAAAD-15579