FamFG § 121
Buch 2: Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 2: Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Unterabschnitt 1: Verfahren in Ehesachen
§ 121 Ehesachen
Ehesachen sind Verfahren
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
auf Aufhebung der Ehe und
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAD-15579