Suchen
ArbnErfG § 47

Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 47 (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAC-87406

1Anm. d. Red.: § 47 weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 1827) mit Wirkung v. 1. 11. 1998.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden