ArbnErfG § 36
Zweiter Abschnitt: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
5. Schiedsverfahren
§ 36 Kosten des Schiedsverfahrens
Im Verfahren vor der Schiedsstelle werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.
Fundstelle(n):
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CAAAC-87406