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Umsatzsteuer | Erlöse aus dem Verkauf von Schreddergeld und von Banknotenbögen
Erlöse aus dem Verkauf von ungeschnittenen Banknotenbögen und von Schreddergeld sind weder umsatzsteuerfrei zu belassen noch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu versteuern ( NWB HAAAC-71115). – Anmerkung: Im entschiedenen Fall veräußerte die Klägerin in von ihr betriebenen Museumsshops aus der Vernichtung echter Banknoten stammendes Schreddergeld und aus echten Banknoten bestehende, ungeschnittene Euro- und DM-Banknotenbögen. Der Preis für die Banknotenbögen lag ca. 20 % über dem Nennwert der in einem Bogen zusammengefassten Banknoten. Anlässlich einer bei der Klägerin durchgeführten Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Ansicht, die Umsätze aus dem Verkauf der Banknotenbögen und aus dem Verkauf des Schreddergelds seien mit dem Regelsteuersatz (von im...