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Lohnsteuer | Kürzung der Werbungskosten bei Arbeitnehmern in Altersteilzeit
Nach der sind die Werbungskosten bei in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern nicht nach Maßgabe des § 3c EStG zu kürzen, weil die Aufwendungen (z. B. für Fahrten zur Arbeitsstätte) – ebenso wie bei Arbeitnehmern, die nach § 3b EStG steuerfreie Zuschläge erhalten – in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreien Einnahmen stehen.