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Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Betriebsaufspaltungen: Drohende Höherbesteuerung der Anteilseigner
Seit dem liegt der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) vor. Bereits in unserer letzten Ausgabe (vgl. BBV 2006 S. 362) hatte Götz eine erste Bestandsaufnahme erhoben und zahlreiche Schwachstellen aufgedeckt. Im Fokus des folgenden Beitrags stehen nun die Auswirkungen auf die Fälle der Betriebsaufspaltung.
I. Behandlung von Betriebsaufspaltungen nach geltendem Recht
Nach geltendem Erbschaftsteuerrecht finden die Begünstigungen des § 13a ErbStG auf den Erwerb von inländischem Betriebsvermögen i. S. von § 12 Abs. 5 ErbStG Anwendung. Hierunter fallen u. a. der Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 EStG.
Erbschaftsteuerlich begünstigt ist bisher auch der Fall der Betriebsaufspaltung. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Person oder eine Personengruppe (Besitzunternehmen) Anlagevermögen an eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) verpachtet oder auf andere Weise zur Nutzung überlässt. Liegt eine personelle und sachliche Verflechtung ...