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BBV 1/2007 S. 4

Pfändungsschutz für die Altersvorsorge Selbständiger

Der Bundestag hat am das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger beschlossen. Danach sollen Rentenzahlungen, die auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen erbracht werden, in gleicher Weise geschützt werden wie diejenigen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass sie nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden könnten. Auch das anzusparende Vorsorgekapital soll einem Pfändungsschutz unterstellt werden.

Voraussetzungen: Das Vorsorgekapital muss unwiderruflich in die Altersvorsorge eingezahlt worden sein. Zudem dürfen die Leistungen erst mit Eintritt des Rentenfalls oder der Berufsunfähigkeit und ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich da­rauf...

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