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BBV Nr. 1 vom Seite 8

Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Pflichtteil

von Christoph Wenhardt, Brühl

Das Erbschaftsteuerrecht eröffnet der pflichtteilsberechtigten Person einen gewissen Spielraum, ob und wie diese mit ihrem Pflichtteil zur Besteuerung herangezogen wird. Daneben sind aber auch die Einkommensteuer und die Grunderwerbsteuer in die Betrachtung mit einzubeziehen. Mithilfe von zahlreichen Beispielsfällen werden im Folgenden die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich dem Pflichtteilsberechtigten bieten, dargestellt. Vorangestellt sind die wichtigsten zivilrechtlichen Voraussetzungen, die überhaupt erst zur Entstehung des Pflichtteilsanspruchs führen.

I. Zivilrechtliche Ausgangslage

Enterbt der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder nähere Verwandte, so steht diesen gleichwohl eine Mindestteilhabe am Nachlass in Form eines Pflichtteilsanspruchs zu. Zu diesem Personenkreis gehören die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte (§ 2303 BGB) sowie der eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 6 Satz 1 LPartG). Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine Geldforderung gegen den bzw. die Erben (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Für entferntere Abkömmlinge und die Eltern muss die Vorschrift des § 2309 BGB b...

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