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Gesetz zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Eine erste Bestandsaufnahme nach dem vorliegenden Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen. Damit sollen die in der Koalitionsvereinbarung vom vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt werden. Ziel der Neuregelung ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge nur jenen Unternehmen zugute kommen zu lassen, die „ihrer arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung langfristig nachkommen”. Ferner soll die Begünstigung gegenüber dem bisherigen Recht zielgenauer wirken und missbräuchliche steuerliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindern. Im Folgenden wird ein erster Überblick über die neuen Regelungen gegeben und Schwachstellen aufgezeigt.
I. Geplante Regelungen zur Unternehmensnachfolge
Die auf sog. begünstigtes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer soll über einen Zeitraum von zehn Jahren – ohne Wertobergrenze – zinslos gestundet werden. Dies gilt aber nur für Betriebsvermögen, das die Freigrenze von 100.000 € übersteigt. Für die Prüfung des Überschreitens der Freigrenze ist eine Differenzierung danach, ob sich das übertragene Vermö...