IFRS 7

International Financial Reporting Standard 7 Finanzinstrumente: Angaben (IFRS 7)

v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) ; zuletzt geändert worden durch Verordnung (EU) 2024/1317 v. 15.5.2024 (ABl EU Nr. L, 2023/1317, 16.5.2024)


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Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
1–2
Anwendungsbereich
3–5A
Klassen von Finanzinstrumenten und Umfang der Angabepflichten
6
Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
7–30
 
Bilanz
8–19
 
 
Kategorien finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
8
 
 
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten
9–11
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden
11A, 11B
Umgliederung
12–13
 
 
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
13A–13F
 
 
Sicherheiten
14, 15
 
 
Wertberichtigungskonto für Kreditausfälle
16, 16A
 
 
Zusammengesetzte Finanzinstrumente mit mehreren eingebetteten Derivaten
17
 
 
Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfälle und Vertragsverletzungen
18, 19
 
Gesamtergebnisrechnung
20, 20A
 
 
Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten
20, 20A
 
Weitere Angaben
21–30
 
 
Rechnungslegungsmethoden
21
 
 
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
21A–24J
Die Risikomanagementstrategie
22–22C
Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit künftiger Zahlungsströme
23–23F
Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
24–24F
Wahlrecht zur Designation einer Ausfallrisikoposition als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
24G
Durch die Reform der Referenzzinssätze bedingte Unsicherheiten
24H
Durch die Reform der Referenzzinsätze bedingte ergänzende Angaben
24I, 24J
 
 
Beizulegender Zeitwert
25–30
Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben
31–42
 
Qualitative Angaben
33
 
Quantitative Angaben
34–42
 
 
Ausfallrisiko
35A–38
Anwendungsbereich und Zielsetzungen
35A–35E
Ausfallrisikosteuerung
35F–35G
Quantitative und qualitative Informationen zur Höhe der erwarteten Kreditverluste
35H–35L
Ausfallrisiko
35M–37
 
 
 
Sicherheiten und andere erhaltene Kreditbesicherungen
38
 
 
Liquiditätsrisiko
39
 
 
Marktrisiko
40–42
 
 
 
Sensitivitätsanalyse
40, 41
 
 
 
Weitere Angaben zum Marktrisiko
42
Übertragungen finanzieller Vermögenswerte      
42A–42H
 
Übertragene finanzielle Vermögenswerte, die nicht vollständig ausgebucht werden
42D
 
Übertragene finanzielle Vermögenswerte, die vollständig ausgebucht werden
42E–42G
 
Zusatzinformationen    
42H
Erstmalige Anwendung von IFRS 9
42I–42S
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
43–44JJ
Rücknahme von IAS 30
45
Anhang A: Definitionen
Anhang B: Anwendungsleitlinien
B1–B53

Änderungsdokumentation: Der International Financial Reporting Standard 7 Finanzinstrumente: Angaben (IFRS 7) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten. Er ist geändert worden durch Verordnung (EU) 2024/1317 der Kommission vom zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Accounting Standard 7 und International Financial Reporting Standard 7 (ABl EU Nr. L, 2023/1317, 16.5.2024).

Fundstelle(n):
EAAAD-10719