IFRS 7 24J

Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Weitere Angaben

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Durch die Reform der Referenzzinsätze bedingte ergänzende Angaben

24J

Zur Erreichung der in Paragraph 24I genannten Zielsetzungen hat ein Unternehmen Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

(a)

der Art und Weise, wie das Unternehmen den Übergang zu alternativen Referenzzinssätzen handhabt, zu seinem zum Abschlussstichtag erzielten Fortschritt und zu den Risiken, die sich infolge des Übergangs für das Unternehmen aus Finanzinstrumenten ergeben,

(b)

quantitative Angaben zu Finanzinstrumenten, die zum Abschlussstichtag noch nicht auf einen alternativen Referenzzinssatz umgestellt wurden, aufgeschlüsselt nach bedeutenden Referenzzinssätzen, die von der Reform der Referenzzinssätze betroffen sind; dabei ist Folgendes jeweils separat auszuweisen:

(i)

nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte,

(ii)

nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten und

(iii)

Derivate und

(c)

wenn die in Paragraph 24J(a) genannten Risiken zu Änderungen der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens geführt haben (siehe Paragraph 22A), eine Beschreibung dieser Änderungen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719