IAS 38 76
Folgebewertung
Neubewertungsmodell
76
Das Neubewertungsmodell untersagt
(a)
die Neubewertung immaterieller Vermögenswerte, die zuvor nicht als Vermögenswerte angesetzt wurden, oder
(b)
den erstmaligen Ansatz immaterieller Vermögenswerte mit von ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abweichenden Beträgen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-15803