IAS 38 12

Definitionen

Immaterielle Vermögenswerte

Identifizierbarkeit

12

Ein Vermögenswert ist identifizierbar, wenn er entweder

(a)

separierbar ist, d. h. er kann vom Unternehmen getrennt und verkauft, übertragen, lizenziert, vermietet oder getauscht werden; dies kann einzeln oder in Verbindung mit einem Vertrag, einem identifizierbaren Vermögenswert oder einer identifizierbaren Schuld unabhängig davon erfolgen, ob das Unternehmen dies zu tun beabsichtigt, oder

(b)

er aus vertraglichen oder anderen Rechten entsteht, unabhängig davon, ob diese Rechte übertragbar oder vom Unternehmen oder von anderen Rechten und Verpflichtungen separierbar sind.

Fundstelle(n):
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EAAAD-15803