IFRS 2 61

Zeitpunkt des Inkrafttretens

61

Durch IFRS 3 (in der 2008 überarbeiteten Fassung) und die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im April 2009, wurde Paragraph 5 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen IFRS 3 (überarbeitet 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese frühere Periode auch diese Änderungen anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49888