IFRS 2 63D

Zeitpunkt des Inkrafttretens

63D

Mit der im Juni 2016 veröffentlichten Verlautbarung Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen (Änderungen an IFRS 2) wurden die Paragraphen 19, 30-31, 33, 52 und 63 geändert und die Paragraphen 33A-33H, 59A-59B, 63D und B44A-B44C mit deren Überschriften eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
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OAAAJ-49888