IFRS 2 63B

Zeitpunkt des Inkrafttretens

63B

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2010–2012, veröffentlicht im Dezember 2013, wurden die Paragraphen 15 und 19 geändert. In Anhang A wurden die Definitionen der Begriffe „Erdienungsbedingungen“ (vorher: Ausübungsbedienungen) und „Marktbedingung“ geändert und die Definitionen der Begriffe „Leistungsbedingung“ und „Dienstbedingung“ eingefügt. Ein Unternehmen hat diese Änderungen prospektiv auf am oder nach dem gewährte anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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OAAAJ-49888