Anhang A: Die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswerts
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards. Er enthält zusätzliche Leitlinien für die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Ermittlung des Nutzungswerts. Der in den Leitlinien verwendete Begriff „Vermögenswert“ bezieht sich ebenso auf eine Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit bilden.
Traditioneller Ansatz und „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz zur Darstellung des Barwerts
„Erwarteter Zahlungsstrom“-Ansatz
AG7
In gewissen Situationen ist der „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz ein effektiveres Bewertungsinstrument als der traditionelle Ansatz. Bei der Erarbeitung einer Bewertung verwendet der „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz alle Erwartungen über mögliche Zahlungsströme anstelle des einzigen Zahlungsstroms, der am wahrscheinlichsten ist. Beispielsweise könnte ein Zahlungsstrom 100 WE, 200 WE oder 300 WE sein mit Wahrscheinlichkeiten von 10 Prozent bzw. 60 Prozent oder 30 Prozent. Der erwartete Zahlungsstrom beträgt 220 WE. Der „erwarteter Zahlungsstrom“-Ansatz unterscheidet sich somit vom traditionellen Ansatz dadurch, dass er sich auf die direkte Analyse der betreffenden Zahlungsströme und auf präzisere Darstellungen der bei der Bewertung verwendeten Annahmen konzentriert.
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AAAAD-01161