IAS 36 4

Anwendungsbereich

4

Dieser Standard ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die wie folgt eingestuft sind:

(a)

Tochterunternehmen, wie in IFRS 10 Konzernabschlüsse definiert,

(b)

assoziierte Unternehmen, wie in IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen definiert, und

(c)

Gemeinschaftsunternehmen, wie in IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen definiert.

Bei Wertminderungen anderer finanzieller Vermögenswerte ist IFRS 9 heranzuziehen.

Fundstelle(n):
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AAAAD-01161