IAS 36 111

Wertaufholung

111

Bei der Beurteilung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögenswert mit Ausnahme eines Geschäfts- oder Firmenwerts in früheren Perioden erfasst wurde, nicht länger besteht oder sich verringert haben könnte, hat ein Unternehmen mindestens die folgenden Anhaltspunkte zu berücksichtigen:

Externe Informationsquellen

(a)

Es bestehen beobachtbare Anhaltspunkte dafür, dass der Wert des Vermögenswerts während der Periode signifikant gestiegen ist.

(b)

Während der Periode sind signifikante Veränderungen mit günstigen Folgen für das Unternehmen im technischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld, in welchem das Unternehmen tätig ist oder in Bezug auf den Markt, für den der Vermögenswert bestimmt ist, eingetreten, oder werden in näherer Zukunft eintreten.

(c)

Die Marktzinssätze oder andere Marktrenditen sind während der Periode gesunken, und diese Rückgänge werden sich wahrscheinlich auf den Abzinsungssatz, der für die Berechnung des Nutzungswerts herangezogen wird, auswirken und den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts wesentlich erhöhen.

Interne Informationsquellen

(d)

Während der Periode sind signifikante Veränderungen mit günstigen Folgen für das Unternehmen in dem Umfang oder der Weise, in dem bzw. der der Vermögenswert genutzt wird oder voraussichtlich genutzt werden wird, eingetreten oder werden für die nähere Zukunft erwartet. Diese Veränderungen umfassen Kosten, die während der Periode entstanden sind, um die Ertragskraft eines Vermögenswerts zu verbessern bzw. zu erhöhen oder den Betrieb zu restrukturieren, zu dem der Vermögenswert gehört.

(e)

Das interne Berichtswesen liefert Anhaltspunkte dafür, dass die wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögenswerts besser ist oder sein wird als erwartet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAD-01161