Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Letter of Intent – Muster
Letter of Intent
Es handelt sich bei dem nachfolgenden Muster um die Grundform eines Letter of Intent (LoI). Dem Muster dieser Absichtserklärung liegt eine Vereinbarung im Vorfeld des beabsichtigten Erwerbs einer Zielgesellschaft im Wege eines Share Deal zugrunde.
Das nachfolgende englischsprachige Muster stellt eine Absichtserklärung in der Form einer „internationalisierten“ Vereinbarung nach deutschem Recht dar, bei der eine der Parteien ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. „Internationalisiert“ bedeutet, dass die Erklärung zwar nach deutschem Recht konzipiert worden ist, sie aber die Strukturelemente von Vereinbarungen nach internationalem Standard aufweist.
Für Auslandsgeschäfte geeignete Vereinbarungen nach internationalem Standard, die in englischer Sprache verfasst sind, können auch auf der Basis des deutschen Rechts erstellt werden. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen der Vertragssprache und dem anwendbaren Recht sind Übersetzungen von Mustern für das Inlandsgeschäft zum Zwecke einer Verwendung bei Geschäften mit internationalem Bezug allerdings nur bedingt geeignet. Für das Inlandsgeschäft entwickelte Muster sollten daher für den Einsatz im Auslandsgeschäft „internationalisiert“ werden.
Ähnliche Funktionen wie ein LoI erfüllen insbesondere auch ein Memorandum of Understanding (MOU), ein Term Sheet oder sog. Heads of Terms. Gemeinsam ist allen diesen Instrumentarien, dass darin bereits bestimmte Eckpunkte eines beabsichtigten Geschäfts festgehalten werden. Zumindest bei einem Term Sheet werden aber bereits verbindliche Festlegungen getroffen, die in einer späteren Vertragsdokumentation des Hauptvertrags umzusetzen sind. Anders als bei der ursprünglichen Form eines LoI, bei dem nur eine Partei eine einseitige Absichtserklärung abgegeben hat, hatte ein MOU immer schon die Funktion, die gemeinsamen Vorstellungen in einer Vereinbarung mehrerer Parteien festzuhalten. Heutzutage wird aber auch ein LoI regelmäßig als Vereinbarung zwischen mehreren Parteien geschlossen.
Nicht selten werden ein LoI und ein Memorandum of Understanding als Synonyme verwendet und beide im Sinne einer unverbindlichen Absichtserklärung verstanden. Es zeigt sich jedoch in der Praxis, dass selbst ein detailliertes Memorandum of Understanding einen eher beschreibenden Inhalt hat und weniger verpflichtender Natur ist, als es zum Teil bei einem LoI der Fall ist.
Der Abschluss eines LoI stellt bei Geschäftsanbahnungen auf internationaler Ebene ein gebräuchliches vor(haupt-)vertragliches Instrumentarium dar. Darin wird die gemeinsame Absicht der zukünftigen Vertragsparteien dokumentiert. Je nach Stand der vorvertraglichen Vereinbarungen können in einem LoI auch bereits einzelne konkrete Verhandlungsergebnisse unter dem Vorbehalt einer für alle Seiten zufriedenstellenden (Haupt-)Vertragsdokumentation festgehalten werden. Die Parteien legen in einem LoI ihre gemeinsame Absicht zum Abschluss der betreffenden Transaktion dar.
Der Grad der Verbindlichkeit der Vereinbarungen in einem LoI kann unterschiedlich sein. Einzelne Punkte können in einem LoI bereits verbindlich festgelegt werden, wie etwa Vertragsstrafen im Fall der Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die in den LoI einbezogen werden.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: