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Vereinbarungen im Vorfeld internationaler Transaktionen
Schutz berechtigter Interessen in der Verhandlungsphase
Im Vorfeld von größeren nationalen und internationalen Transaktionen haben die Parteien oft ein berechtigtes Interesse daran, dass die geschäftsspezifischen Daten vertraulich behandelt werden und nur der anderen Partei sowie ggf. nur einem eingeschränkten Kreis von Personen dort sowie den Beratern der anderen Partei zugänglich sein sollen. Nicht selten legt eine Partei in der Anbahnungsphase Wert auf einen Exklusivitätsschutz. Außerdem soll die Absicht zum Abschluss des Geschäfts dokumentiert werden. Diese Interessen können im Vorfeld der beabsichtigten Transaktion effektiv geschützt werden.
Bereits in der Anbahnungsphase internationaler Verträge kann die Weichenstellung für eine starke rechtssichere Position in Bezug auf den später abzuschließenden Hauptvertrag vorgenommen werden.
Vereinbarungen im Vorfeld einer Transaktion sollten nicht als standardisierte „Pro forma“-Vereinbarungen behandelt werden, sondern alle einzelfallspezifischen regelungsrelevanten Punkte abdecken.
Vorfeldvereinbarungen, die bei internationalen Transaktionen getroffen werden, sollten auch dann, wenn sie dem deutschen Recht unterstellt werden, internationalem Standard entsprechen.