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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2026

Memorandum of Understanding – Muster

Klaus Vorpeil
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  • Memorandum of Understanding

Es handelt sich bei dem nachfolgenden Muster um die Grundform eines Memorandum of Understanding (MOU). Dem Muster dieses MOU liegt eine Vereinbarung im Vorfeld der beabsichtigten Gründung eines internationalen Joint Venture zwischen zwei Gesellschaften zugrunde.

Das nachfolgende englischsprachige Muster stellt ein MOU in der Form eines „internationalisierten“ Vertrags nach deutschem Recht dar, bei dem eine der Parteien ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. „Internationalisiert“ bedeutet, dass das MOU zwar nach deutschem Recht konzipiert worden ist, es aber die Strukturelemente von Vereinbarungen nach internationalem Standard aufweist.

Für Auslandsgeschäfte geeignete Vereinbarungen nach internationalem Standard, die in englischer Sprache verfasst sind, können auch auf der Basis des deutschen Rechts erstellt werden. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen der Vertragssprache und dem anwendbaren Recht sind Übersetzungen von Musterverträgen für das Inlandsgeschäft zum Zwecke einer Verwendung bei Geschäften mit internationalem Bezug allerdings nur bedingt geeignet. Für das Inlandsgeschäft entwickelte Musterverträge sollten daher für den Einsatz im Auslandsgeschäft „internationalisiert“ werden.

Ähnliche Funktionen wie ein MOU erfüllen insbesondere auch ein Letter of Intent, ein Term Sheet oder sog. Heads of Terms. Gemeinsam ist allen diesen Instrumentarien, dass darin bereits bestimmte Eckpunkte eines beabsichtigten Geschäfts festgehalten werden. Zumindest bei einem Term Sheet werden aber bereits verbindliche Festlegungen getroffen, die in einer späteren Vertragsdokumentation des Hauptvertrags umzusetzen sind. Anders als bei der ursprünglichen Form eines Letter of Intent, bei dem nur eine Partei eine einseitige Absichtserklärung abgegeben hat, hatte ein MOU immer schon die Funktion, die gemeinsamen Vorstellungen mehrerer Parteien in einer Vereinbarung festzuhalten.

Nicht selten werden ein MOU und ein Letter of Intent als Synonyme verwendet und beide im Sinne einer unverbindlichen Absichtserklärung verstanden. Es zeigt sich jedoch in der Praxis, dass selbst ein detailliertes MOU einen eher beschreibenden Inhalt hat und weniger verpflichtender Natur ist, als es zum Teil bei einem Letter of Intent der Fall ist. Nicht zutreffend ist es jedenfalls, bei einem MOU von einem Rahmenvertrag auszugehen.

Der Abschluss eines MOU stellt bei Geschäftsanbahnungen auf internationaler Ebene ein gebräuchliches vor(haupt-)vertragliches Instrumentarium dar. Darin wird das Verständnis der Geschäftserwartungen der zukünftigen Vertragsparteien und der zukünftigen gemeinschaftlichen Geschäfte dokumentiert. Je nach Stand der vorvertraglichen Vereinbarungen können in einem MOU auch bereits einzelne konkrete Verhandlungsergebnisse unter dem Vorbehalt einer für alle Seiten zufriedenstellenden (Haupt-)Vertragsdokumentation festgehalten werden. Die Parteien legen in einem MOU ihre gemeinsame Absicht dar, auf eine bestimmte Art und Weise zukünftig zusammenarbeiten zu wollen.

Der Grad der Verbindlichkeit der Vereinbarungen in einem MOU kann unterschiedlich sein. Teilweise sind die Regelungen freibleibend.

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