SGB IV § 16

Erster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Dritter Titel: Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen

§ 16 Gesamteinkommen

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

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XAAAD-43610