SGB IV § 16
Erster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Dritter Titel: Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
§ 16 Gesamteinkommen
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
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XAAAD-43610