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Neues und Ergänzendes zur E-Rechnung und den GoBD
(Entwurf) und vom 14.7.2025
Das [i]Entwurf eines BMF, Schreiben v. 25.6.2025 - III C 2 - S 7287 -a/00019/007/230 NWB BAAAJ-94360; BMF, Schreiben v. 14.7.2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088 NWB MAAAJ-95282 BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vom erläuterte einige Fragestellungen zur rechtssicheren Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Leider wurden in diesem Schreiben einige Punkte nicht klarstellend behandelt. Am erschien ein Entwurf mit dem Titel „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem ; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses“. Das endgültige Schreiben soll im IV. Quartal 2025 veröffentlicht werden. Weitere Ergänzungen finden sich auch im Änderungsschreiben zu den GoBD vom . Der Beitrag gibt einen Überblick zu den wesentlichen Entwicklungen und Änderungen.
Klarstellung, dass alle inländischen Unternehmer eine E-Rechnung annehmen müssen.
E-Rechnungen mit Formatfehlern gelten als sonstige Rechnung.
Der Rechnungsempfänger muss die E-Rechnung validieren.
Rechnungsergänzende Angaben müssen integriert sein.
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