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E-Rechnung: Zweites BMF-Schreiben bringt Klarheit
Fehlerhafte E-Rechnungen, deren Folgen sowie weitere Änderungen
[i]BMF, Schreiben v. 15.10.2025 - III C 2 - S 7287-a/00019/007/243 NWB BAAAJ-94360 Das BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vom erläuterte Fragestellungen zur rechtssicheren Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Leider wurden in diesem Schreiben einige Punkte nicht klarstellend behandelt. Am erschien ein Entwurf mit dem Titel „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem ; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses“. Das endgültige Schreiben wurde am – also genau ein Jahr nach der Veröffentlichung des ersten Schreibens – publiziert. Im Beitrag der BBK 17/2025 S. 772 ff. wurde bereits der Entwurf des erläutert, nunmehr gab es in der finalen Fassung doch teilweise wesentliche Änderungen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen.
Eine Validierung der E-Rechnung (debitorisch wie kreditorisch) ist für die Rechtssicherheit erforderlich.
Die Validierung muss nachvollziehbar und systemintegriert sein.
Die Verfahrensdokumentation gewinnt bei dem E-Rechnungsprozess an Bedeutun...