Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 29 vom Seite 2014

Wann muss ein Arbeitgeber mit einem Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 SGB IV rechnen?

Die gesetzlichen Vorgaben unter dem Brennglas der Gerichte und Praxis

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Jahr 2023 (Urteil v.  - VI R 27/20, BStBl 2023 II S. 1066) entschieden, dass Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 SGB IV keinen (steuerpflichtigen) Arbeitslohn für die betreffenden Arbeitnehmer darstellen. Spätestens seit diesem Urteil ist diese Form der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen stärker in den Fokus der Beratung und beabsichtigten Anwendbarkeit im Rahmen von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen gerückt – insbesondere durch die Arbeitgeber initiiert. Neben den ursprünglichen „Sanktionscharakter“ des Summenbescheids tritt also inzwischen auch ein gewisser Anreiz. Denn Arbeitgeber tragen im Fall von Nachforderungen auch bei einem Summenbescheid grds. nicht nur den Arbeitgeber-, sondern auch den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Natürlich wird es dann umso mehr begrüßt, wenn weitere Abgaben als Folge der Übernahme des Arbeitnehmeranteils verhindert werden können. Allerdings zeigt der Blick auf die Rechtsprechung zum Summenbescheid, dass die gesetzlichen Vorgaben zu dessen Anwendbarkeit diesen Ansatz nicht unbedingt begünstigen.

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 11
Online-Dokument

Wann muss ein Arbeitgeber mit einem Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 SGB IV rechnen?

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen