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Aktuelle Rechtsprechung zur unzulässigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch den Steuerberater
Grenzen der rechtlichen Beratung durch das RDG
Der Beruf des Steuerberaters ist durch seine teilrechtsberatende Tätigkeit geprägt. Die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten weist häufig Bezugspunkte zu außersteuerrechtlichen Regelungen auf, wodurch die Gefahr einer unzulässigen Rechtsdienstleistung entstehen kann. In Ergänzung zu § 2 StBerG (Geschäftsmäßige Hilfeleistung) und § 3 StBerG (Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) und den §§ 32, 33 StBerG regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), in welchen Rechtsbereichen der Steuerberater ergänzend beraten und vertreten darf.
I. Zuständigkeitsbereich des Steuerberaters
1. Recht zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Steuersachen
[i]RDG erfasst jede selbstständige Erbringung außergerichtlicher RechtsdienstleistungenEine Rechtdienstleistung ist eine Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§ 2 Abs. 1 RDG). Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist danach nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das RDG oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird (§ 3 RDG). Ziel der Regelungen des RDG ist es, Rechtsuchende, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (